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Studenten dürfen mehr verdienen

Köln, 01. April 2009

Wer nebenbei jobbt, muss beim Kindergeld aufpassen.

Gute Nachrichten zum Semester-Beginn: Der Gesetzgeber hat mit dem Konjunkturpaket II den Grundfreibetrag für 2009 und 2010 angehoben. Auch die Verdienstgrenzen für das Kindergeld sollen heraufgesetzt werden.

So will der Finanzausschuss des Bundesrats erwachsenen Kindern in Ausbildung einen höheren Verdienst ermöglichen. Bisher werden den Eltern von Studenten und Auszubildenden das Kindergeld und die Freibeträge gestrichen, wenn die Einkünfte die Grenze von 7680 Euro überschreiten.

Der Grundfreibetrag wurde von 7664 in den Jahren 2009 und 2010 um jeweils 170 Euro angehoben, die Verdienstgrenze hat das Bundesfinanzministerium hingegen nicht angepasst. "Es macht wenig Sinn, dem Steuerpflichtigen ein höheres Existenzminimum zuzubilligen, als anderen Personen", kritisiert der Finanzausschuss das Bundesfinanzministerium (BMF) und plädiert für eine Angleichung der Beträge. Das BMF hat in einem Newsletter noch am 24. März betont, dass aus seiner Sicht "eine Anhebung des Grenzbetrags keinesfalls erforderlich ist."

Experten sehen das anders: "Das Verdienstlimit hat sich am Grundfreibetrag zu orientieren. Eine Anpassung ist aus systematischen Gründen überfällig", sagt Steuerexperte Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Capital. "Weil bei nur einem Euro zuviel Verdienst das komplette Kindergeld gestrichen wird, sind viele Eltern betroffen." Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 100000 Familien von der Nachbesserung profitieren könnten. Und auch wer Unterhalt zahlt, kann ab 2009 entsprechend höhere Beträge absetzen – wenn sich der Finanzausschuss mit seinen Vorschlägen durchsetzt.

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