Zweitstudium für Mütter ohne Gebühren
Köln, 18. März 2009Junge Mütter sind auch in einem Zweitstudium von Studiengebühren befreit. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab den Klagen mehrerer Studentinnen der Uni Duisburg-Essen statt. Seit Freitag ist dieses Urteil rechtskräftig.
Wer kleine Kinder, die noch minderjährig sind, aufzieht, ist grundsätzlich befreit von der Studiengebühr. So sieht es das Hochschulabgabengesetz vor. Eine Ausnahme aber macht das Land in der entsprechenden Verordnung zum Gesetz: Wer schon einen berufsqualifizierenden Abschluss (Lehre oder Studium) hat, bekommt keine Befreiung für ein Studium, beschied das Ministerium.
Aber genau diesen Passus der in ganz NRW geltenden Verordnung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Ende Januar für nichtig erklärt. Begründung: Das Hochschulabgabengesetz sieht eine "umfassende" Befreiung für studierende Eltern vor. Dieses Landesgesetz dürfe das Ministerium nicht durch eine Verordnung einschränken.
Weil dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung für Studentinnnen an allen NRW-Universitäten hat, hat das Gericht eine Berufung zum Münsteraner Oberverwaltungsgericht zugelassen. Die Landesregierung hat die Frist für die Berufung verstreichen lassen. Damit sei das Urteil rechtskräftig, meldet das Verwaltungsgericht.
Bis zu 90 Befreiungs-Fälle erwartet
Das Ministerium muss nun die Abgabenordnung überarbeiten. Die Uni-Verwaltung hat im Vorgriff darauf zehn Studentinnen von der Studiengebühr befreit, die für das Sommersemester einen Antrag gestellt hatten. Die Uni-Verwaltung will noch rund 30 weitere Studentinnen anschreiben, deren Befreiungsanträge in den vergangenen Semestern abgelehnt wurden. Insgesamt erwartet die Uni "nach vorsichtigen Schätzungen etwa 80-90 Beitragsbefreiungen wegen Kindererziehung im Zweitstudium". Genaue Zahlen erwartet die Uni-Verwaltung zu Beginn des Sommersemesters.
(Aktenzeichen: 4 K 1378/07 / Quelle: www.derWesten.de)
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