Praktikanten zur Kasse bitte
Köln, 09. August 2007Was fällig ist bei der Kranken- und Rentenversicherung, hängt ab vom Verdienst, vom Alter und davon, ob es auch ein vorgeschriebenes, freiwilliges oder "unechtes" Praktikum ist.
Krankenversicherung für Praktikanten
Bei bezahltem Praktikum zahlt der Praktikant den halben Beitragssatz plus 0,9%. Verdient der Praktikant maximal 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein. Ist das Praktikum unentgeltlich, kann der Praktikant in der Familienversicherung bleiben (bis 25 Jahre plus Zivil- und Wehrdienstzeiten) oder muss sich als Student versichern (Einheitsbeitrag 57 Euro im Monat bei allen Kassen)
Für ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikumssemester bzw. Zwischenpraktikum (mit und ohne Geld) bleibt ein Student familienversichert oder in der studentischen Versicherung.
Rentenversicherung für Praktikanten
Bei bezahltem Praktikum zahlt der Praktikant den halben Rentenversicherungsbeitrag. Bis 400 € trägt der Arbeitgeber den Rentenbeitrag allein. Ohne Entgelt wird ein fiktives Arbeitsentgelt von 24,50 Euro (West)/20,65 Euro (Ost) zugrunde gelegt. Die Beiträge dafür zahlt der Arbeitgeber.
Für ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bekommt die Rentenkasse kein Geld.
Ohne Entgelt auch kein Rentenbeitrag.
Krankenversicherung für Studenten (Nebenjob)
Immatrikulierte Studenten genießen einen Sonderstatus. Sie können den bei allen Kassen gleich teuren Studententarif (57 Euro im Monat) wählen. Der Beitrag bleibt gleich, egal, ob und wie viel sie verdienen. Allerdings dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst verlieren sie ihren Studentenstatus.
Die »ewigen Praktikanten«...
...sind normale Arbeitnehmer. Wer in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz jobbt, weil eine Festanstellung nicht möglich ist, macht kein Praktikum im klassischen Sinne, auch wenn das interessanter klingt. Je nach Bezahlung werden deshalb Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge fällig. Wer unter 25 Jahre alt ist und nichts verdient, bekommt gesetzlichen Krankenversicherungsschutz noch über die Familienversicherung der Eltern. Wer unentgeltlich jobbt und über
25 Jahre alt ist, muss sich freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichern. Wer bis 325 Euro bekommt, für den zahlt der Arbeitgeber die Kassenbeiträge. Wer mehr verdient, wird pflichtversichert und zahlt beitragsabhängige Beiträge an die Kranken- und an die Rentenversicherung. Ohne Entgelt fließt kein Geld in die Rentenversicherung. Bis 400 Euro zahlt der Arbeitgeber allein in die Rentenkasse ein.
Auslandspraktika
Wer Erfahrungen im Ausland sammeln will, sollte unbedingt vorher mit seiner Krankenkasse reden. Es gibt nämlich je nach Alter des Praktikanten und Art der Tätigkeit verschiedene Möglichkeiten: familienversichert, freiwillig oder über den ausländischen Arbeitgeber versichert sein. Bei Auslandsaufenthalten ist auch immer eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung dringend angeraten.
Bei weiteren Fragen:
Ilona Hermann
ilona.hermann@guter-rat.de




