Die leidigen Finanzfragen
Fragen zum Studienbeitragsdarlehen ODER: Wie leihe ich mir das Geld für die Studiengebühren?
Studiengebühren müssen von den meisten Studierenden nicht sofort bezahlt werden. Für Studenten, die nicht in der Lage sind, die Studiengebühr privat aufzubringen, bieten die Bundesländer sozialverträgliche Darlehen an, die fast jeder Student beantragen kann. Hier findet Ihr die wichtigsten Fragen – und die Antworten.
Wie erhält man den Darlehensbetrag?
Der Antrag wird in der Regel über die Hochschule bei der Immatrikulation oder Rückmeldung gestellt. Die Uni leitet die Unterlagen an die zuständige Landesbank weiter, die das Geld anschließend direkt an die Hochschule überweist. Der Darlehensbetrag wird also nicht an den Studenten ausgezahlt.
Wie lange wird das Darlehen gezahlt?
Das Darlehen fließt bis zum Studienabschluss. Die Maximalgrenze liegt allerdings in allen Bundesländern bei der Regelstudienzeit plus vier Semester. Sieht die Prüfungsordnung zum Beispiel eine Regelstudienzeit von neun Semestern vor, gewährt die Bank das Darlehen für zwölf Semester. Achtung: Dabei zählen alle jemals studierten Hochschulsemester mit, nicht nur die des aktuellen Faches.
Wer ist darlehensberechtigt?
Generell erhalten das Darlehen Deutsche, Studierende aus der Europäischen Union und Studierende des europäischen Raums. Andere Ausländer können ein Darlehen bekommen, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf beziehungsweise drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Im Gegensatz zum BAföG werden weder das eigene Einkommen und Vermögen noch das der Eltern angerechnet. Die Banken verzichten auf eine Bonitätsprüfung. Das heißt: Auch wer schon Schulden hat, nichts nebenbei verdient und auch nicht auf Omas Sparstrumpf hoffen kann, erhält ein Studienbeitragsdarlehen.
Allerdings muss es sich bei dem Studium um ein Erststudium handeln. Und zu alt sollte der Studierende auch noch nicht sein. Alle Studienbeitragsdarlehen sehen eine Altersgrenze vor; bezogen auf den Studienbeginn (meist 35, Saarland 40, Hessen 45; in Bayern 40, in Nordrhein- Westfalen 60, bei Bayern und NRW bezogen auf das jeweilige Semester, für das ein Darlehen beantragt werden soll).
Tipp: Bevor ein Darlehen in Anspruch genommen wird, sollte man sich grundsätzlich an seiner Universität erkundigen, ob man vielleicht gar keine Gebühren bezahlen muss. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man als Student selbst schon Kinder hat und diese betreut.
Wie sind die Konditionen für die Darlehen?
Grundsätzlich arbeiten die Landesbanken darauf hin, Studienbeitragsdarlehen zu besonders günstigen Konditionen anzubieten. Neben der Verzinsung fallen keine weiteren Gebühren an. Die Zinsen werden gestundet und erst zusammen mit dem Darlehensbetrag zurückgezahlt. Zinseszinsen fallen nicht an, Zinsen werden lediglich auf das Nominalkapital berechnet. Die NRW-Bank garantiert beispielsweise aktuell einen Zinssatz von maximal 5,9 Prozent bis Juni 2008. Ein Student, der 5.000 Euro für zehn Semester erhalten hat und zwei Jahre nach Ende des Studiums mit einer Tilgung von 100 Euro pro Monat beginnt, zahlt 7.660,04 Euro in sechs Jahren und vier Monaten an die NRW-Bank zurück. Das entspricht einem Effektivzinssatz von 5,52 Prozent.
Wie und wann muss zurückgezahlt werden?
Nach dem Studium hat man erstmal ein paar Jahre Zeit, bevor es heißt: Geld zurück. In allen Bundesländern gehören tilgungsfreie Phasen, so genannte Karenzphasen, zum Standard. In der Regel beginnt die Rückzahlung des Darlehens und der Zinsen zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, sonst maximal elf Jahre nach Aufnahme des Studiums. Die Landesbanken bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Sondertilgungen vorzunehmen. Jeder Student kann sich aussuchen, ob er 50, 100 oder 150 Euro monatlich tilgt. Das Darlehen muss aber auch nur dann zurückgezahlt werden, wenn man später genug Geld hat. Wer nach dem Studium beispielsweise weniger als 960 Euro verdient (1.440 Euro für Verheiratete und 1.875 Euro bei einer Familie mit einem Kind), muss seine Darlehensschulden vorerst nicht begleichen. Sie werden gestundet, bis das Einkommen die Grenzen übersteigt.
Gibt es besondere Regelungen für BAföG-Empfänger?
Wenn die Summe aus BAföG-Schulden und Studienbeitragsdarlehen einen bestimmten Betrag überschreitet, wird die Rückzahlung begrenzt. Eine solche Schuldenobergrenze sehen alle Länder vor. Sie liegt zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Der Schuldenerlass muss zum Teil explizit beantragt werden.
Tipp: In Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze sogar so, dass Bezieher von hohen BAföG-Sätzen faktisch ganz von den Studiengebühren befreit werden. Es lohnt sich also, das Darlehen in Anspruch zu nehmen, selbst wenn man es gar nicht benötigt!
Wie viel muss monatlich zurückgezahlt werden?
Große Unterschiede gibt es lediglich bei der monatlichen Ratenhöhe der Rückzahlung. In Baden-Württemberg und Hessen sind nur monatlichen Raten von 50, 100 oder 150 Euro möglich, in Nordrhein-Westfalen "mindestens 50 Euro". In Bayern dagegen beträgt die Mindestrate lediglich 20 Euro monatlich.
Übrigens: Einen Eintrag bei der Schufa haben die Studenten, die ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen, nicht zu befürchten.




