Studium auf Pump: Die besten Quellen
Köln, 09. August 2007Studienkredite werden schon als Nachfolge-Modell für das staatliche BAföG gehandelt. Eine echte Alternative sind sie jedoch nicht.
Das Diplom in der Tasche, auf der Bank ein Schuldenberg: Mit bis zu 50 000 Euro Schulden auf Jobsuche zu gehen, wird künftig vielen Hochschul- und Fachhochschulabsolventen nicht erspart bleiben. Rund 600 Euro benötigen Studierende monatlich für den Lebensunterhalt, rund ein Viertel von ihnen muss mit dieser knappen Summe auskommen. Dass ab diesem Jahr in einigen Bundesländern Studiengebühren bis zu 500 Euro pro Semester erhoben werden, dürfte heftig aufs knappe Budget drücken: 83 Euro monatlich sind kein Pappenstiel, zumal es an vielen Studienorten kaum noch möglich ist, sich mit dem klassischen Mix aus BAföG und Arbeiten über Wasser zu halten: es gibt schlicht zu wenig Jobangebote.
Klassische Säule der Studienfinanzierung ist immer noch das staatliche BAföG, das allerdings in der Höhe vom Einkommen der Eltern abhängt. Bis 585 Euro können Studierende monatlich erhalten, tatsächlich fällt der Zahlbetrag in den meisten Fällen geringer aus. Im Schnitt überweisen die Studentenwerke 375 Euro. Neben dieser staatlichen Finanzspritze sind inzwischen auch die Studien- und Bildungskredite der Banken im Kommen, zum Teil mit sehr attraktiven Konditionen.
Allerdings bringen die leicht erhältlichen Kredite auch die Gefahr einer vorzeitigen Überschuldung mit sich. Denn während die spätere BAföG-Rückzahlung per Gesetz nicht mehr als 10 000 Euro betragen darf und sich durch rasche Tilgung oder einen sehr guten Abschluss weiter reduzieren lässt, müssen die Bankkredite immer vollständig zurückgezahlt werden. Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung sind Bildungsfonds: Hier zahlen Investoren in einen Pool, aus dem ausgewählte Studenten finanziell unterstützt werden, im Gegenzug zahlen diese später mehrere Jahre lang einen festen Prozentsatz ihres Verdienstes wieder in den Pool ein.
In den Bundesländern, die Studiengebühren für das Regelstudium beschlossen haben, bekamen die Landesbanken den Auftrag, Finanzierungsmöglichkeiten bereitzustellen. In Baden-Württemberg beispielsweise fallen rund sechs Prozent Zinsen an, die Landesbank überweist die Semestergebühren direkt an die Universität. Die Rückzahlung des nie gesehenen Geldes beginnt für die Abgänger 12 Monate nach der Exmatrikulation mit Tilgungsraten ab 50 Euro.
BAföG-Regeln
Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet, ihren Kindern die Erstausbildung aus eigener Tasche zu finanzieren. Die Leistungen nach dem »Bundesausbildungsförderungsgesetz« (BAföG) sollen die Belastung in Grenzen halten und damit auch einkommensschwächeren Familien den Zugang zu Bildung ermöglichen. Die staatliche Ausbildungsförderung wird zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, die andere Hälfte muss später abgestottert werden.
Beim BAföG gibt es jedoch Einkommensgrenzen, die vor allem der unteren Mittelschicht zunehmend den Zugang zur Bildung erschweren. Achim Meyer auf der Heide, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, fordert dringend eine Erhöhung der Elternfreibeträge: »Ein wachsender Teil verdient zu wenig, um die Kinder ausreichend unterstützen zu können, aber zu viel, als dass ein Leistungsanspruch bestünde.«
Tatsächlich sind Einkommensgrenzen knapp bemessen . Für die Eltern (verheiratet und zusammenlebend) bleiben 1 440 Euro Einkommen anrechnungsfrei, für alleinstehende Elternteile beträgt der Freibetrag je-weils 960 Euro. Sind weitere Unterhaltsberechtigte vorhanden, im Regelfall Geschwister, erhöht sich der Elternfreibetrag pro Kind nochmals um 435 Euro; vom übersteigenden Einkommen bleiben zusätzlich die Hälfte und für jedes weitere Kind nochmals fünf Prozent anrechnungsfrei. Das nach
diesen Abzügen verbleibende Einkommen müssen die Eltern zur Studienfinanzierung einsetzen; jeder Euro mehr mindert eins zu eins den BAföG-Anspruch. Nur wenn nach dieser Rechnung kein Einkommen übrigbleibt, bekommen die Studierenden den vollen BAföG-Satz.
Vermögen
Auch die Studierenden selbst unterliegen bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen: Wer mehr als 5 200 Euro Erspartes besitzt, hat keinen BAföG-Anspruch mehr und muss den Mehrbetrag erst einmal für den Lebensunterhalt aufbrauchen. In diesem Punkt zu schummeln ist übrigens gefährlich. Seit die BAföG-Ämter die Möglichkeit haben, ihre Daten mit den Finanzbehörden abzugleichen, sind unzählige Studierende erwischt worden und ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Betroffene müssen mit Rückforderungen, Geldstrafe und einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis rechnen, was für viele Berufe das vorzeitige Karriereende bedeutet.
Kredite
Inzwischen gibt es eine Reihe von privaten Krediten für Studierende. Vorreiter dieser neuen Finanzierungsvariante war die Deutsche Bank mit dem db StudentenKredit; seit April 2006 bietet die KfW-Förderbank einen Studienkredit, der zu einheitlichen Konditionen ausschließlich bei den Hausbanken beantragt werden kann. Daneben haben auch einige regionale Sparkassen und Volksbanken eigene Angebote geschnürt. Diese sind aber zum Teil mit Zugangsbeschränkungen versehen, dass z.B. nur Studenten aus der Region gefördert werden. Gemeinsam ist den Studienkrediten, dass der Zins während der Auszahlungsphase gestundet wird. Die Banken buchen den vereinbarten Betrag also monatlich ohne Abzüge aufs Konto, die Zinsen erhöhen die spätere Schuldensumme.
Zu beachten ist, dass die günstigen Zinssätze der Förderphase aber nicht durchweg gelten. In der Rückzahlungsphase ist mit höheren Zinssätzen zu rechnen, die allerdings bei den meisten Angeboten bereits festgelegt sind. Eine verlässliche Größe in dieser Hinsicht ist der staatlich subventionierte KfW-Studienkredit, dessen Zinssatz zweimal jährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst wird.
Viele Banken weisen darauf hin, dass es möglich ist, die Studienkredite mit BAföG zu kombinieren. Der Generalsekretär des Studentenwerks rät angesichts des Risikos einer späteren finanziellen Überforderung allerdings dazu, vor einer Kreditaufnahme zunächst alle anderen Finanzquellen zu prüfen und nicht etwa ein komplettes Studium auf Pump zu beginnen: »Die Lebenshaltungskosten für ein zehnsemestriges Studium belaufen sich auf 42 000 Euro, mit Studiengebühren auf 47 000 Euro«, warnt Meyer auf der Heide, »solche Summen sind später nur schwer abzutragen«. Sein Tipp: Kredite nur zur ergänzenden Finanzierung nutzen, um z.B. in der Phase der Examensvorbereitung nicht jobben zu müssen.
Bildungsfonds
Die vom Münchner Anbieter Career Concept (www.career-concept.de) angebotenen Bildungsfonds schlagen einen völlig anderen Weg ein: Die Bewerber müssen sich einem Auswahlverfahren unterziehen, in dem Motivation, bisherige Leistung und die zu erwartenden Berufschancen be-wertet werden. Die Förderung umfasst neben den Lebenshaltungskosten auch Studiengebühren und die Kosten von Auslandsaufenthalten. Der Clou ist jedoch die einkommensabhängige Rückzahlung: Im Vorfeld wird individuell ausgehandelt, wie lange ein bestimmter Prozentsatz des erzielten Einkommens an den Fonds abgeführt wird.
Wer am Anfang weniger als erwartet verdient, zahlt dann auch entsprechend weniger zurück; die Spitzenverdiener bringen auf der anderen Seite Gewinne in den Fonds ein, die dann zur Finanzierung der künftigen Bewerber verwendet werden. Mit dem Bildungsfonds Exklusiv II werden erstmals sämtliche Studiengänge an allen deutschen Hochschulen ohne Altersbeschränkung für die Studierenden gefördert.
Fazit
BAföG ist nach wie vor die günstigste Möglichkeit der Studienfinanzierung. Kredite sollten möglichst nur zur Aufstockung bei knappem BAföG oder zur Finanzierung einer überschaubaren Studienphase genutzt werden. Wer durch sehr gute Leistungen und Motivation glänzt, ist mit dem Modell Bildungsfonds gut bedient.
Bei weiteren Fragen:
Thilo Ries
thilo.ries@guter-rat.de




