Sparfuchs-Newsticker #03
Köln, 25. Februar 2008+++ Apple senkt Preise für iPod shuffle +++ Software: Studentenpreise nutzen +++ Havard University stellt Arbeiten kostenlos online +++ Strom und Co: Nicht vom Vermieter nachträglich abzocken lassen +++
Apple hat den Preis für das 1-GByte-Modell des iPod shuffle von 79 Euro auf 45 Euro gesenkt. Zugleich wird ein neues Modell mit zwei GByte Speicherkapazität eingeführt, das für 65 Euro angeboten wird. Weitere Infos: http://www.apple.com/ipodshuffle/
+++
Die Harvard-University bietet offenen Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten: Die geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität wird künftig seine wissenschaftlichen Arbeiten im Internet zur Verfügung stellen. Recherchierbar sein sollen sie unter anderem über Suchmaschinen wie Google Scholar. Harvard kooperiert seit 2004 mit dem Suchmaschinendienstleister, der den Bibliotheksbestand digitalisiert und recherchierbar macht. Studien zeigen, dass kostenlose Open-Access-Archive wie Biomed Central, Public Library of Science oder German Medical Science häufiger genutzt werden als traditionelle, aber kostenpflichtige Veröffentlichungen. Die Fachverlage sind deshalb gezwungen, den Forschern entgegenzukommen. Einige Journale haben bereits begonnen, Artikel nach sechs Monaten unentgeltlich im Internet verfügbar zu machen.
+++
Der Cornelsen Verlag bietet Studenten ein preiswertes Office-Paket an: Office in a box beinhaltet das vollständige Office-Paket inklusive Outlook, Access, InfoPath und Groove für 159 Euro. Anders als in der Home & Student Edition (139 Euro, ohne Outlook und Access) kann der gesamte Umfang der Version auch für Firmen genutzt werden. Mit office in a box können Schüler und Studenten auch den vollständigen Umfang der Enterprise-Variante nutzen, die neben Word, Excel, PowerPoint und OneNote das Layout-Programm Publisher, die Datenbank Access, das Messenger-Programm Communicator, die Kollaborationssoftware Groove zur Gruppenarbeit und InfoPath für elektronische Formulare umfasst.
+++
Nebenkosten: Keine Korrektur nach Fristablauf! Vermieter dürfen keine Nachzahlung mehr fordern, wenn die Abrechnungsfrist für Mietnebenkosten bereits abgelaufen und die Kosten den Bewohnern schon in Rechnung gestellt sind. Das entschied der Bundesgerichtshof und bekräftigte damit die Abrechnungsfrist von 12 Monaten. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter zunächst ein Guthaben in Höhe von 208,73 zu Gunsten des Mieters errechnet. Einige Monate später wollte er die Abrechnung korrigieren und stellte eine Nachforderung über 115,06 Euro. Der Bundesgerichtshof entschied dazu, dass der Mieter die Nachforderung nicht zahlen muss (BGH VIII ZR 190/06). Eine Korrektur der Abrechnung nach Fristablauf sei nicht zulässig, auch nicht bis zur Höhe der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen. Der Vermieter musste das ursprünglich errechnete Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung an den Mieter erstatten.




