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Sparfuchs

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Sparfuchs-Newsticker #01

Köln, 22. Januar 2008

+++ Amazon-Urteil: Gutscheine sind drei Jahre gültig +++ Winterschlussverkauf: Rabattschlacht eingeläutet +++ Gefälschte USB-Sticks: Daten werden ohne Vorwarnung gelöscht +++ Literatur: Thomas Mann direkt aus dem Internet

Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen und Restguthaben dürfen nach dieser Zeit nicht einfach verfallen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Nach deutschem Recht müssen Gutscheine generell drei Jahre lang einlösbar sein. Dagegen hatte Amazon vor Gericht mit einem „zu großen Verwaltungsaufwand“ argumentiert und versucht, die in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Ein-Jahres-Regelung zu rechtfertigen. Das Oberlandesgericht München hat diese Klauseln für unwirksam erklärt. Begründung: unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.

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Der Einzelhandel wirbt derzeit mit Rabatten um Schnäppchenjäger. Bei Haushaltswaren, Elektroartikeln und Textilien gebe es bereits zahlreiche „Preisknaller“, heißt es beim Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Am Winterschlussverkauf beteiligen sich sowohl mittelständischen Fachgeschäften als auch die großen Warenhäuser.

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Verbraucherschützer warnen vor professionell gefälschten USB-Speichersticks: Wie die TV-Sendung „ct magazin“ durch Testkäufe herausfand, werben die Hersteller von USB-Sticks mit zu hohen Speicherkapazitäten: Die tatsächliche Kapazität sei niedriger als angegeben. Alte Daten würden ohne Vorwarnung gelöscht, wenn der Benutzer neue Daten speichern will. Die Fälschungen werden in vielen großen Elektronikmärkten angeboten und seien nicht zu erkennen. Der Hersteller HAMA bestätigte nach entsprechenden Hinweisen des Hessischen Rundfunks die Fälschungen. Man sei Opfer betrügerischer Machenschaften geworden. HAMA hat bereits rund 15 000 Plagiate in seinen Lagern gefunden und kündigte eine umfangreiche Rückrufaktion an. Betroffen ist die "Fancy"-Serie mit Kapazitäten von 2, 4 und 8 GByte. Die Sticks sind nur anhand der aufgedruckten Chargennummer „82516“ zu erkennen und können direkt bei Hama umgetauscht werden. Auch Emtec startete eine Rückruf-Aktion für USB-Sticks aus der C150-Serie. Betroffen sind laut Firmenangaben Sticks mit 2-, 4- und 8-Gbyte-Kapazität.

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Alle bislang erschienenen Essays und Erzählungen Thomas Manns können jetzt
gegen Bezahlung unter www.thomasmann.de heruntergeladen werden. Es handelt sich dabei um die voll zitierfähigen Originaltexte der GKFA in deren Typographie und Seitenzählung. Die Texte im PDF-Format ermöglichen eine Volltextsuche. Die Kosten pro Text liegen leicht über denen des gekauften Buches, teilte der Fischer Verlag zu dem
Pilotprojekt mit. Gegen die illegale Weitergabe der digitalen Texte gebe es
Sicherheitsvorkehrungen wie "Internetmarker" und eine zentrale
Identifikationsnummer (DOI).

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